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Traumrad zu teuer? Als Dienstfahrrad leasen!

Das Auto verliert immer mehr an Image, das Fahrrad und speziell das E-Bike gewinnt immer mehr hinzu. Statt “schicker Dienstwagen!” heißt es aber auch immer öfter: “schickes Dienstrad!” Was noch immer viele Arbeitnehmer und selbst solche, die mit dem Rad zur Arbeit fahren – oder “eigentlich” fahren wollen – nicht wissen: Seit 2012 gilt das Dienstwagenprivileg auch für Fahrräder. Das bedeutet: Man kann über den Arbeitgeber ein Fahrrad leasen, das als Dienstfahrrad läuft, also genauso steuerlich begünstigt ist.

Dabei ist es wie auch beim Auto völlig egal, ob das Rad nur für den Weg zur Arbeit und zum Termin oder überwiegend privat genutzt wird. Es ist auch unerheblich, ob es sich um einen Renner, einen Tourer für den Urlaub oder ein Citybike handelt. Wichtig ist lediglich, dass der Arbeitgeber mitspielt. Und dazu hat er jeden Grund: Je nach Rahmenvertrag ist es für ihn kostenneutral oder er spart sogar Ausgaben. Dazu kommt bei zahlreicher Nutzung von Diensträdern auch die Einsparung von Parkplätzen – oder Einnahmen durch Vermietung der frei gewordenen Parkplätze an andere Unternehmen. Ganz abgesehen von den Vorteilen, die er indirekt von seinen fahrradfahrenden Mitarbeitern hat: Sie sind laut verschiedener Untersuchungen motivierter, werden seltener krank – und verbreiten auch noch ein modernes, grünes Image für das Unternehmen. 

Der normale Weg, den Sie als Angestellter gehen können: Fragen Sie bei Ihrem Arbeitgeber nach, ob es im Unternehmen vielleicht schon ein Dienstfahrrad-Programm gibt. Wenn nicht, bieten Unternehmen wie Jobrad und viele andere für den Arbeitgeber Informationen zu Vorteilen und Vorgehensweisen im Netz an. Jobrad, beziehungsweise sein Mutterunternehmen Leaserad, hat übrigens vor 2012 den Stein ins Rollen gebracht. Zusammen mit vielen anderen Initiativen setzten sie sich dafür ein, dass das Fahrrad dem Auto gleichgestellt wurde. Heute arbeitet Jobrad mit vielen kleinen wie großen Firmen zusammen – zum Beispiel mit dem Unternehmen SAP oder Canon und Vaude. Der Arbeitgeber kann sich also auf den Seiten dieser Leasingdienstleister über die Möglichkeiten informieren – jeder Rahmenvertrag mit einem Arbeitgeber wird an das Unternehmen angepasst. Für den Arbeitgeber ist es dann kein großer Akt mehr, er muss lediglich die  Gehaltsabrechnung des Mitarbeiters anpassen lassen. Denn das macht für den ja einen wesentlichen Vorteil des Leasings aus: Der Angestellte spart durch die steuerliche Vergünstigung zehn bis 40 Prozent des Kaufpreises ein. Leasing ist fast immer ein Komplettangebot, bei dem zum Beispiel auch die Inspektionen enthalten sind.

Gibt es das Dienstrad-Programm beim Unternehmen, kann sich der Mitarbeiter bei einem verpartnerten Händler gleich sein Wunschrad aussuchen. Bei vielen Leasingunternehmen ist es egal, welches Fahrrad man wählt, andere arbeiten nur mit einer begrenzten Zahl von Händlern zusammen. Aber auch, wenn der Händler Ihres Wunschrads noch nicht Partner eines Leasing-Unternehmens ist – auch er kann vom Fahrradleasing gewinnen und braucht vielleicht nicht viel Überredungskünste, sondern nur einen Internet-Link, um sich überzeugen zu lassen. 

Wenn Sie also schon längern mit einem neuen E-Bike oder Fahrrad liebäugeln: Vielleicth können Sie es ganz einfach zu Ihrem Dienstwagen machen …

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