Bremslicht erlaubt! Fahrradrelevante Änderungen in der StVZO

Jetzt ausdrücklich erlaubt: Tagfahrlicht am Fahrrad

Seit erstem Juni 2017 gibt es neue gesetzliche Vorschriften für Fahrradfahrer und E-Biker. Betroffen sind vor allem Beleuchtungsanordnungen, die schon oft in der Kritik standen. Vereinfacht gesagt wurde die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung an den aktuelle Stand der Technik angepast:

Fahrradscheinwerfer (und damit auch Scheinwerfer von E-Bikes bis 25 km/h) dürfen nun ausdrücklich mit Fernlicht und Tagfahrlicht ausgestattet sein. 

Ihren Strom darf die Lichtanlage aus einem Dynamo, aber auch aus Batterien oder Akkus beziehen.

Ganz wichtig für Mountainbiker und Rennradfahrer: Batterie-Stecklichter müssen nun nicht mehr mitgeführt werden, wenn man tagsüber unterwegs ist.

Statt zwei nach hinten strahlender Reflektoren muss nun nur noch einer am Rad angebracht sein.

An mehrspurigen Fahrrädern – sprich: Trikes oder den seltenen Vierrädern – ist eine Blinkanlage erlaubt.

Dasselbe gilt für Fahrräder, an denen ein Aufbau möglicherweise das Handzeichen ganz oder teiweise verdeckt.

Bremslicht ist nun ausdrücklich erlaubt.

Fahrradfahrer allgemein werden sich vor allem über das erlaubte Fernlicht und Triker über die Blinker freuen. Aber auch das Bremslicht kann für die passive Sicherheit – und auf jeden Fall für die gefühlte Sicherheit – ein großes Plus bringen.
Laut ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club) wurden mit dem neuen Gesetz großteils Anregungen des Fahrrdclubs umgesetzt.
Wir finden: Mit diesen Änderungen werden einige seltsame Anordnungen bereinigt. Ein Schritt nach vorn.

Wer sich den gesetztestextlichen Wortlaut antun will, kann das zum Beispiel hier: www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav