Was Sie schon immer über Fahrradstraßen, -Routen und -Wege wissen wollten
Fangen wir mit dem Klassiker an: Weißes Fahrrad auf blauem Grund,
also „Radweg“. Wo dieses Schild steht, müssen Sie fahren, Sie dürfen als
Radfahrer nicht die parallel laufende Straße benutzen.
Ausnahme:
Der Radweg ist ganz offensichtlich nicht benutzbar, beispielsweise
vereist oder so verschlammt, dass darauf zu fahren gefährlich oder
unmöglich wäre.
Radwege, die nur durch rote Farbe, beispielsweise
auf dem Gehweg, ausgezeichnet sind, und kein blaues Schild haben, sind
nicht dagegen nicht benutzungspflichtig. Das gilt auch, wenn ein weißes
Fahrrad aufgedruckt ist.
Leider wissen das die meisten anderen
Verkehrsteilnehmer nicht, Autofahrer weisen da gern mal darauf hin, dass
man auf der Straße nichts verloren habe.
Radwege sind auch nicht mehr das, was sie mal waren!
Der Hintergrund: Viele Städte und Gemeinden mussten in den letzten
Jahren an vielen Stellen die Radwegpflicht prüfen und oft die Schilder
abmontieren, weil der gekennzeichnete Radweg nicht den gesetzlichen
Bestimmungen entsprach. Er war zum Beispiel zu schmal war oder hatte
einen Belag, der sich nicht für einen Radweg eignet (s. de.wikipedia.org/wiki/Radverkehrsanlage).
Übrigens:
Die Benutzungspflicht gilt auch beim Schild 240: Radweg und Fußgänger
auf blauem Hintergrund getrennt durch einen senkrechten Strich – hier
führt der Radweg parallel zum Fußweg und ist separat gekennzeichnet –
oder durch einen waagrechten Strich – hier ist die gesamte Fläche für
Fußgänger wie Radfahrer vorgesehen. Achtung: Radfahrer und Fußgänger
sind gleichberechtigt – aber unabhängig macht gegenseitige Rücksicht
immer bessere Laune bei allen Beteiligten als knappes vorbeirauschen.
Auf dem rechten Weg bleiben …
Was viele nicht wissen: grundsätzlich dürfen nur die rechten Radwege
befahren werden. Ausnahme: Das Radweg-Schild auf der linken
Fahrbahnseite hat ein Zusatzschild mit zwei in entgegengesetzte Richtung
zeigenden Pfeilen. Dieser Radweg darf und muss in beide Richtungen
genutzt werden!
Das Zusatzschild „Radfahrer frei“ auf Fußwegen
bedeutet: Radfahrer dürfen, müssen hier aber nicht fahren. Achtung:
Fußgänger haben absolut Vorrang. Um das zu gewähren muss der Radler
langsam fahren und gegebenenfalls auch absteigen.
Das Schild
„Radfahrer absteigen“ drückt, im Gegensatz zum Radweg-Schild, nur eine
Empfehlung aus: Radfahrer werden – meist aufgrund schlechtem Untergrund
oder Hindernissen – gebeten, zu schieben. Wer sich nicht dran hält, kann
nicht zur Kasse gebeten werden. Sicherer ist es aber oft schon,
abzusteigen.
Übrigens: Das Schild „Radfahrer aufsteigen“ dass dann
eigentlich kommen sollte, wenn das Hindernis passiert ist, gibt’s leider
nicht …
Eine Straße für die Biker
Fahrradstraße: Das weiße Schild mit integriertem Radweg-Schild und
darunter der Aufschrift „Fahrradstraße“ gibt es leider immer noch in
wenigen Städten – 2014 waren es gerade mal 140 Fahrradstraßen.
Das
bedeutet es: Hier dürfen nur Radfahrer und Pedelecs fahren, Fußgänger
müssen den Gehweg zu benutzen. Radfahrer dürfen nebeneinander fahrren,
auch wenn „KFZ-Verkehr frei“ unter dem Schild steht. Der Zusatz
bedeutet: Autos dürfen hier einfahren, Radfahrer haben aber absoluten
Vorrang. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 Stundenkilometer. Fahren
die Radfahrer vor ihm langsamer, muss der Autofahrer warten. Das Ende
der Fahrradstraße wird übrigens mit den klassischen Auflösungs-Zeichen
angekündigt: Fünf diagonale Streifen kreuzen das Schild. Fahrradparadies
Ende …
Schilder, die uns auf Kurs halten
Das viereckige weiße Zeichen mit kleinem Fahrradsymbol und grünem
Pfeil nach oben, links oder rechts ist kein Verkehrszeichen im
eigentlichen Sinn: Es zeigt die Richtung eine Fahrradroute an. Wenn Sie
also etwa dem Donau-Radweg folgen, wird des öfteren an Kreuzungen statt
des speziellen Symbols Ihrer Route dieses Zeichen erscheinen.
Achtung:
Dieses Schild sagt – vor allem in Innenstädten – leider nichts darüber
aus, ob Sie in die jeweilige Richtung fahren dürfen oder nicht. Manchmal
wird die Richtung einer Einbahnstraße geändert, das Radrouten-Schild
aber nicht versetzt. Oder eine Straße wird zur Fußgängerzone deklariert …
Das Radrouten-Schild ist dann leider keine Erlaubnis für Sie, weiter zu
fahren.