Was Sie schon immer über Fahrradstraßen, -Routen und -Wege wissen wollten

Manchmal ist es selbst auf dem Radweg nicht einfach, sich zurecht zu finden.
Manchmal ist es selbst auf dem Radweg nicht einfach, sich zurecht zu finden.
Hätten Sie es gewusst: Das ist eine Empfehlung - wer ihr nicht folgt, begeht keine Ordnungswidrigkeit.
Hätten Sie es gewusst: Das ist eine Empfehlung – wer ihr nicht folgt, begeht keine Ordnungswidrigkeit.
Schwierig - für Autofahrer und Radler: Ist die Benutzungspflicht aufgehoben, geht das gegen die Gewohnheiten beider.
Schwierig – für Autofahrer und Radler: Ist die Benutzungspflicht aufgehoben, geht das gegen die Gewohnheiten beider.
Autoverkehr in Fahrradstraßen: Die Biker haben absolut Vorrang.
Autoverkehr in Fahrradstraßen: Die Biker haben absolut Vorrang.
Auch im Dunkeln gut zu sehen ... Radrouten-Wegweiser.
Auch im Dunkeln gut zu sehen … Radrouten-Wegweiser.

Fangen wir mit dem Klassiker an: Weißes Fahrrad auf blauem Grund, also „Radweg“. Wo dieses Schild steht, müssen Sie fahren, Sie dürfen als Radfahrer nicht die parallel laufende Straße benutzen.
Ausnahme: Der Radweg ist ganz offensichtlich nicht benutzbar, beispielsweise vereist oder so verschlammt, dass darauf zu fahren gefährlich oder unmöglich wäre.
Radwege, die nur durch rote Farbe, beispielsweise auf dem Gehweg, ausgezeichnet sind, und kein blaues Schild haben, sind nicht dagegen nicht benutzungspflichtig. Das gilt auch, wenn ein weißes Fahrrad aufgedruckt ist.
Leider wissen das die meisten anderen Verkehrsteilnehmer nicht, Autofahrer weisen da gern mal darauf hin, dass man auf der Straße nichts verloren habe.

Radwege sind auch nicht mehr das, was sie mal waren!

Der Hintergrund: Viele Städte und Gemeinden mussten in den letzten Jahren an vielen Stellen die Radwegpflicht prüfen und oft die Schilder abmontieren, weil der gekennzeichnete Radweg nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprach. Er war zum Beispiel zu schmal war oder hatte einen Belag, der sich nicht für einen Radweg eignet (s. de.wikipedia.org/wiki/Radverkehrsanlage).
Übrigens: Die Benutzungspflicht gilt auch beim Schild 240: Radweg und Fußgänger auf blauem Hintergrund getrennt durch einen senkrechten Strich – hier führt der Radweg parallel zum Fußweg und ist separat gekennzeichnet – oder durch einen waagrechten Strich – hier ist die gesamte Fläche für Fußgänger wie Radfahrer vorgesehen. Achtung: Radfahrer und Fußgänger sind gleichberechtigt – aber unabhängig macht gegenseitige Rücksicht immer bessere Laune bei allen Beteiligten als knappes vorbeirauschen.

Auf dem rechten Weg bleiben …

Was viele nicht wissen: grundsätzlich dürfen nur die rechten Radwege befahren werden. Ausnahme: Das Radweg-Schild auf der linken Fahrbahnseite hat ein Zusatzschild mit zwei in entgegengesetzte Richtung zeigenden Pfeilen. Dieser Radweg darf und muss in beide Richtungen genutzt werden!  
Das Zusatzschild „Radfahrer frei“ auf Fußwegen bedeutet: Radfahrer dürfen, müssen hier aber nicht fahren. Achtung: Fußgänger haben absolut Vorrang. Um das zu gewähren muss der Radler langsam fahren und gegebenenfalls auch absteigen.    
Das Schild „Radfahrer absteigen“ drückt, im Gegensatz zum Radweg-Schild, nur eine Empfehlung aus: Radfahrer werden – meist aufgrund schlechtem Untergrund oder Hindernissen – gebeten, zu schieben. Wer sich nicht dran hält, kann nicht zur Kasse gebeten werden. Sicherer ist es aber oft schon, abzusteigen.
Übrigens: Das Schild „Radfahrer aufsteigen“ dass dann eigentlich kommen sollte, wenn das Hindernis passiert ist, gibt’s leider nicht …

Eine Straße für die Biker

Fahrradstraße: Das weiße Schild mit integriertem Radweg-Schild und darunter der Aufschrift „Fahrradstraße“ gibt es leider immer noch in wenigen Städten – 2014 waren es gerade mal 140 Fahrradstraßen.
Das bedeutet es: Hier dürfen nur Radfahrer und Pedelecs fahren, Fußgänger müssen den Gehweg zu benutzen. Radfahrer dürfen nebeneinander fahrren, auch wenn „KFZ-Verkehr frei“ unter dem Schild steht. Der Zusatz bedeutet: Autos dürfen hier einfahren, Radfahrer haben aber absoluten Vorrang. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 Stundenkilometer. Fahren die Radfahrer vor ihm langsamer, muss der Autofahrer warten. Das Ende der Fahrradstraße wird übrigens mit den klassischen Auflösungs-Zeichen angekündigt: Fünf diagonale Streifen kreuzen das Schild. Fahrradparadies Ende …

Schilder, die uns auf Kurs halten

Das viereckige weiße Zeichen mit kleinem Fahrradsymbol und grünem Pfeil nach oben, links oder rechts ist kein Verkehrszeichen im eigentlichen Sinn: Es zeigt die Richtung eine Fahrradroute an. Wenn Sie also etwa dem Donau-Radweg folgen, wird des öfteren an Kreuzungen statt des speziellen Symbols Ihrer Route dieses Zeichen erscheinen.
Achtung: Dieses Schild sagt – vor allem in Innenstädten – leider nichts darüber aus, ob Sie in die jeweilige Richtung fahren dürfen oder nicht. Manchmal wird die Richtung einer Einbahnstraße geändert, das Radrouten-Schild aber nicht versetzt. Oder eine Straße wird zur Fußgängerzone deklariert … Das Radrouten-Schild ist dann leider keine Erlaubnis für Sie, weiter zu fahren.